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Ratgeber · DGUV Vorschrift 3

DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte: Welche Fristen, Messwerte und Protokolle gelten?

Praxisleitfaden für Betriebe, Elektro-Handwerk und Prüfdienstleister · Lesezeit ca. 7 Minuten

Jedes elektrische Gerät mit Stecker, das im Betrieb genutzt wird, muss regelmäßig auf seinen sicheren Zustand geprüft werden. Dieser Ratgeber erklärt, wer prüfen muss, in welchen Abständen, wie eine Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 abläuft und was in ein prüffestes Protokoll gehört.

Warum die Prüfung Pflicht ist

Die Grundlage bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammen mit der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Beide verpflichten den Arbeitgeber, elektrische Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen — und das Ergebnis zu dokumentieren. Ziel ist es, Gefährdungen durch elektrischen Strom, also Stromschlag und Brand, so früh zu erkennen, dass niemand zu Schaden kommt.

Betroffen sind vor allem ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht umgesetzt werden können. Dazu zählen Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Elektrowerkzeuge, Ladegeräte, Küchengeräte, Monitore, Netzteile oder Computer mit Steckeranschluss. Von den ortsfesten Betriebsmitteln — fest verdrahtet oder aufgrund ihres Gewichts nicht bewegbar — grenzt man sie deshalb ab, weil bewegliche Geräte durch Ziehen, Knicken und mechanische Belastung deutlich häufiger Schäden an Leitung und Stecker entwickeln.

Wer muss prüfen — und wer darf prüfen?

Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer. Er organisiert die Prüfung, stellt die Mittel bereit und trägt die Verantwortung dafür, dass sie stattfindet. Er muss die Prüfung aber nicht selbst durchführen.

Durchführen und fachlich bewerten darf die Prüfung eine Elektrofachkraft oder eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203. Diese Person braucht eine elektrotechnische Ausbildung, ausreichende Berufserfahrung, aktuelle Kenntnis der einschlägigen Normen und geeignete, kalibrierte Prüfgeräte. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf einzelne Handgriffe unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen — die Beurteilung, ob ein Gerät bestanden hat, bleibt jedoch der Fachkraft vorbehalten.

Prüffristen: Richtwerte statt starrer Vorgaben

Es gibt keine gesetzlich fixierte Frist für jedes Gerät. Stattdessen legt der Arbeitgeber die Prüfintervalle im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Als Orientierung dienen die Richtwerte der DGUV. Ausschlaggebend ist die Beanspruchung: Ein Laptop im Büro ist weit weniger gefährdet als eine Bohrmaschine auf der Baustelle.

EinsatzumgebungRichtwert Prüffrist (ortsveränderliche Geräte)
Büro und ähnlich geringe Beanspruchungbis zu 24 Monate
Werkstatt, Gewerbe, mittlere Beanspruchungca. 6 bis 12 Monate
Baustelle, raues Umfeld, hohe Beanspruchungca. 3 Monate
Die 2-Prozent-Regel

Die Richtwerte sind kein Automatismus. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen dauerhaft unter 2 Prozent, dürfen die Fristen verlängert werden. Häufen sich dagegen Mängel, müssen die Intervalle verkürzt werden. Die tatsächliche Frist ergibt sich also aus der Gefährdungsbeurteilung und den Erfahrungswerten des Betriebs — die DGUV-Zahlen sind der Startpunkt, nicht das letzte Wort.

Ablauf der Prüfung nach VDE 0701-0702

Die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte folgt der Normenreihe DIN VDE 0701-0702. Sie läuft in einer festen Reihenfolge ab — jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf.

  1. Sichtprüfung. Zuerst wird das Gerät ohne Messtechnik begutachtet: Sind Gehäuse, Stecker und Anschlussleitung unbeschädigt? Gibt es Knickstellen, Brandspuren, lose Teile, Feuchtigkeit oder unzulässige Reparaturen? Viele Mängel fallen bereits hier auf. Ein Gerät mit sichtbarem Defekt fällt sofort durch und wird nicht weitergemessen.
  2. Messung des Schutzleiterwiderstands. Bei Geräten der Schutzklasse I wird geprüft, ob der Schutzleiter durchgängig niederohmig mit den berührbaren Metallteilen verbunden ist — die Grundlage dafür, dass im Fehlerfall die Sicherung auslöst.
  3. Messung des Isolationswiderstands. Sie zeigt, wie gut die aktiven Teile gegen das Gehäuse isoliert sind. Ein zu niedriger Wert deutet auf beginnende Isolationsschäden hin.
  4. Messung des Schutzleiter-, Berührungs- oder Ersatzableitstroms. Gemessen wird der Strom, der im Betrieb über den Schutzleiter abfließt beziehungsweise bei Berührung fließen könnte.
  5. Funktionsprüfung. Zum Abschluss wird geprüft, ob das Gerät bestimmungsgemäß funktioniert und Schutzeinrichtungen wie etwa Schalter korrekt arbeiten.

Moderne Prüfgeräte vergleichen die gemessenen Werte automatisch mit den in der Norm hinterlegten Grenzwerten. Zur Einordnung einige geläufige Richtwerte nach DIN VDE 0701-0702, wie sie von den Prüfgeräten herangezogen werden:

MessgrößeÜblicher Grenzwert
Schutzleiterwiderstand (Leitung bis 5 m)≤ 0,3 Ω (je weitere 7,5 m +0,1 Ω, max. 1 Ω)
Isolationswiderstand, Schutzklasse I≥ 1 MΩ
Isolationswiderstand, Schutzklasse II≥ 2 MΩ
Schutzleiterstrom≤ 3,5 mA
Berührungsstrom≤ 0,5 mA

Diese Werte sind Orientierungsgrößen. Maßgeblich ist im Einzelfall stets die für das Gerät anwendbare Norm und Geräteart — Heizgeräte mit hoher Leistung etwa haben abweichende Grenzwerte. Deshalb übernimmt die Bewertung immer die Fachkraft mit einem geeigneten, kalibrierten Prüfgerät.

Prüfprotokoll und Prüfplakette

Eine Prüfung ist nur so viel wert wie ihre Dokumentation. Das Prüfprotokoll ist der Nachweis, dass geprüft wurde — und was dabei herauskam. Prüffest ist es, wenn es lückenlos alle Pflichtangaben enthält:

Ergänzend erhält jedes bestandene Gerät eine Prüfplakette. Sie macht auf einen Blick sichtbar, dass geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist. In der Praxis trägt die Plakette häufig einen QR-Code, über den sich das zugehörige Protokoll und die Historie des Geräts sofort aufrufen lassen — das spart bei der nächsten Prüfung viel Sucherei.

Haftung: Was bei fehlender Prüfung droht

Wird die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt oder nicht dokumentiert, verstößt der Betrieb gegen seine Arbeitsschutzpflichten. Solange nichts passiert, bleibt das oft unbemerkt — im Schadensfall wird es teuer. Kommt es zu einem Unfall mit einem ungeprüften Gerät, kann der zuständige Unfallversicherungsträger Regress nehmen, also einen Teil seiner Leistungen vom Unternehmen zurückfordern. Hinzu kommen mögliche Bußgelder, Einschränkungen beim Versicherungsschutz und — bei grober Vernachlässigung — persönliche haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Personen. Eine saubere, nachvollziehbare Dokumentation ist deshalb nicht Bürokratie, sondern Absicherung.

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Häufige Fragen zur DGUV-V3-Prüfung

Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?

Die Frist legt der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. Als Richtwerte gelten: unter Bürobedingungen bis zu 24 Monate, in Werkstätten kürzer, auf Baustellen häufig 3 Monate. Bleibt die Fehlerquote unter 2 Prozent, dürfen die Fristen verlängert werden; bei gehäuften Mängeln müssen sie verkürzt werden.

Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Durchführen und bewerten darf die Prüfung eine Elektrofachkraft oder eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit passender Ausbildung, Erfahrung und geeigneten Prüfmitteln. Unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht der Fachkraft unterstützen.

Was wird bei der Prüfung gemessen?

Nach DIN VDE 0701-0702 folgen auf die Sichtprüfung die Messung von Schutzleiterwiderstand (Schutzklasse I), Isolationswiderstand sowie Schutzleiter-, Berührungs- oder Ersatzableitstrom, abschließend eine Funktionsprüfung. Das Prüfgerät vergleicht die Werte mit den Grenzwerten der Norm.

Was muss in einem Prüfprotokoll stehen?

Gerätekennung (Bezeichnung, Typ, Seriennummer, Standort), angewandte Norm, Ergebnis der Sichtprüfung, die Messwerte, das Gesamtergebnis, Prüfdatum, nächste Frist sowie Name und Unterschrift des Prüfers. Nur so ist die Prüfung lückenlos nachweisbar.

Ist die Prüfung gesetzlich Pflicht?

Ja. Aus BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 ergibt sich die Pflicht des Arbeitgebers, elektrische Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen und das Ergebnis zu dokumentieren.

Was droht bei fehlender Prüfung?

Verstoß gegen den Arbeitsschutz. Bei einem Unfall kann der Unfallversicherungsträger Regress fordern, der Versicherungsschutz kann eingeschränkt werden, und es drohen Bußgelder sowie im Schadensfall haftungs- und strafrechtliche Folgen für die Verantwortlichen.

Was unterscheidet ortsfeste von ortsveränderlichen Betriebsmitteln?

Ortsveränderliche Geräte lassen sich im Betrieb bewegen — etwa Werkzeuge, Verlängerungs- leitungen oder Computer mit Stecker. Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angeschlossen oder zu schwer zum Bewegen. Für beide gelten eigene Richtwerte für die Prüffristen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall. Maßgeblich sind stets die aktuellen Fassungen von BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, den zugehörigen DGUV-Informationen sowie der Normenreihe DIN VDE 0701-0702. PrüfDex unterstützt bei der Dokumentation der Prüfung; die fachgerechte Durchführung obliegt der prüfenden Elektrofachkraft.

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